Marius KreisAktualisiert am 12. Oktober 2026

Beitragsgruppen- und Personengruppenschlüssel

Was 1111, 0100, 6500 und 9111 bedeuten, welche Personengruppe von 101 bis 190 wann gilt und wie beschäftigte Rentner zu schlüsseln sind.

Jede DEÜV-Meldung trägt zwei Schlüssel, die oft verwechselt werden. Der Personengruppenschlüssel beschreibt, wer beschäftigt ist: ein Auszubildender, eine Werkstudentin, ein Altersvollrentner. Der Beitragsgruppenschlüssel beschreibt, wofür Beiträge fließen: für welche der vier Versicherungszweige, und in welcher Höhe.

Beide zusammen entscheiden darüber, ob eine Meldung durchläuft oder zurückkommt. Und sie entscheiden darüber, ob die Abrechnung stimmt, denn aus der Beitragsgruppe leitet das Abrechnungsprogramm ab, welche Beiträge es überhaupt berechnet.

Der Beitragsgruppenschlüssel: vier Stellen, vier Zweige

Der Schlüssel ist vierstellig. Jede Stelle steht für einen Versicherungszweig, in dieser Reihenfolge:

StelleZweig
1Krankenversicherung
2Rentenversicherung
3Arbeitslosenversicherung
4Pflegeversicherung

Die Ziffern je Stelle:

Krankenversicherung

ZifferBedeutung
0kein Beitrag
1allgemeiner Beitrag
3ermäßigter Beitrag
4Beitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung
5Arbeitgeberbeitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung
6Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte
9freiwillige Krankenversicherung, Firmenzahler

Rentenversicherung

ZifferBedeutung
0kein Beitrag
1voller Beitrag
3halber Beitrag
5Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte

Arbeitslosenversicherung

ZifferBedeutung
0kein Beitrag
1voller Beitrag
2halber Beitrag

Pflegeversicherung

ZifferBedeutung
0kein Beitrag
1voller Beitrag
2halber Beitrag

Der Unterschied zwischen allgemeinem und ermäßigtem Beitrag in der Krankenversicherung liegt am Krankengeldanspruch: Der ermäßigte Satz gilt, wenn kein Anspruch auf Krankengeld besteht.

Häufige Kombinationen

SchlüsselFall
1111voll versicherungspflichtiger Arbeitnehmer, der Normalfall
0110privat kranken- und pflegeversicherter Arbeitnehmer, in Renten- und Arbeitslosenversicherung voll pflichtig
9111freiwillig krankenversicherter Arbeitnehmer im Firmenzahlerverfahren, sonst voll pflichtig
6500Minijob mit Pauschalbeiträgen, Beschäftigter von der Rentenversicherungspflicht befreit
6100Minijob ohne Befreiung, voller Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung
0100Werkstudent: frei in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, pflichtig in der Rentenversicherung

Die Halbe-Beitrag-Ziffern begegnen einem vor allem bei beschäftigten Rentnern, dazu gleich mehr.

Der Personengruppenschlüssel: 101 bis 190

Der Personengruppenschlüssel ist dreistellig und in Anlage 2 des gemeinsamen Rundschreibens zur DEÜV festgelegt. Die Gruppen, die in einem normalen Lohnbüro vorkommen:

SchlüsselPersonenkreis
101sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale
102Auszubildende ohne besondere Merkmale
103Beschäftigte in Altersteilzeit
105Praktikanten
106Werkstudenten
107behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten
108Bezieher von Vorruhestandsgeld
109geringfügig entlohnte Beschäftigte
110kurzfristig Beschäftigte
119versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher
120versicherungspflichtige Altersvollrentner und Versorgungsbezieher
121Auszubildende unterhalb der Geringverdienergrenze
122Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung
123Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr
124Heimarbeiter ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung
127behinderte Menschen in Inklusionsbetrieben
190Beschäftigte, die ausschließlich unfallversichert sind

Dazu kommen die Gruppen 104, 111 bis 118 für Hausgewerbetreibende, Landwirtschaft und unständig Beschäftigte sowie 140 bis 149 für die Seefahrt.

Eine Feinheit, die regelmäßig übersehen wird: Auszubildende unterhalb der Geringverdienergrenze nach § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB IV gehören nicht in die 102, sondern in die 121. Teilnehmer an dualen Studiengängen werden grundsätzlich mit 102 gemeldet, unterhalb der Geringverdienergrenze ebenfalls mit 121.

Der häufigste Zweifelsfall: der beschäftigte Rentner

Beim beschäftigten Rentner fallen zwei Dinge auseinander: Die Person ist in manchen Zweigen versicherungsfrei, der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil aber trotzdem.

Die Weiche liegt zwischen 119 und 120:

  • 119, versicherungsfreie Altersvollrentner: Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. In der Rentenversicherung sind sie versicherungsfrei, der Arbeitgeber trägt gleichwohl seinen Beitragsanteil. In der Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungsfreiheit.
  • 120, versicherungspflichtige Altersvollrentner: Personen, die eine Altersvollrente vor der Regelaltersgrenze beziehen und weiter arbeiten. Sie bleiben rentenversicherungspflichtig.

In der Beitragsgruppe schlägt sich das in den Ziffern für den halben Beitrag nieder. Wer hier falsch schlüsselt, meldet über Jahre falsche Beiträge, und das fällt regelmäßig erst in der Betriebsprüfung auf.

Für die Kranken- und Pflegeversicherung gilt die übliche Beurteilung nach Art der Beschäftigung und Höhe des Entgelts, unabhängig vom Rentenbezug.

Minijob, kurzfristig, Werkstudent

Drei Gruppen, die fast jedes Lohnbüro führt, und drei unterschiedliche Logiken:

109, geringfügig entlohnt. Die Verdienstgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt deshalb jährlich. Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge, der Beschäftigte kann sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Was das konkret kostet, steht in unserem Artikel zu den Minijob-Kosten 2027.

110, kurzfristig beschäftigt. Die Beschäftigung ist von vornherein auf drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt und wird nicht berufsmäßig ausgeübt. Sie ist in allen Zweigen beitragsfrei, die Beitragsgruppe lautet entsprechend 0000. Die Höhe des Verdienstes spielt keine Rolle, die zeitliche Grenze schon, und sie wird kalenderjahrbezogen geprüft.

106, Werkstudenten. Beschäftigung neben dem Studium in der vorlesungsfreien Zeit oder unter 20 Wochenstunden. Kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei, aber rentenversicherungspflichtig.

Was passiert, wenn der Schlüssel nicht passt

Ein falscher Schlüssel bleibt selten folgenlos. Im günstigen Fall weist die Datenannahmestelle die Meldung ab, dann fällt es sofort auf. Im ungünstigen Fall läuft die Meldung durch und die Beiträge fließen jahrelang in den falschen Zweig oder in der falschen Höhe. Die Korrektur läuft dann über Stornierung und Neumeldung, und rückwirkende Beitragsnachforderungen trägt der Arbeitgeber.

Deshalb lohnt es sich, die Schlüsselung schon bei der Einstellung zu prüfen und nicht erst bei der Meldung. Eine Software, die Personengruppe und Beitragsgruppe frei eingeben lässt, ohne die Kombination gegen die Beschäftigungssituation zu prüfen, überlässt diese Prüfung dem Anwender.

Welche Personengruppen Lohnica unterstützt, steht auf der Seite zur Lohnabrechnungssoftware.

Quellen

Selbst nachrechnen?

Alle Zahlen in unseren Beiträgen stammen aus dem Lohnica-Rechenkern – dem gleichen, der hinter dem Rechner und der API steht.