Ein Minijobber an der Verdienstgrenze kostet den Arbeitgeber heute 790,95 € im Monat – 603 € Verdienst plus 187,95 € Pauschalabgaben, ein Aufschlag von 31,2 %. Wie sich diese Rechnung zusammensetzt, zeigt unsere Arbeitgeberkosten-Seite zum Minijob mit tagesaktuellen Werten aus dem Rechenkern.
2027 verschiebt sich diese Rechnung an mehreren Stellen gleichzeitig. Ein Teil davon ist verkündetes Recht, ein Teil steckt noch im Gesetzgebungsverfahren – wir trennen das in diesem Beitrag ausdrücklich, denn für die Planung macht es einen Unterschied, worauf man sich schon verlassen kann.
Sicher ist: Die Grenze steigt auf 633 €
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 € pro Stunde (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, verkündet). Weil die Minijob-Grenze seit Oktober 2022 dynamisch am Mindestlohn hängt (§ 8 Abs. 1a SGB IV: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet), steigt sie automatisch mit:
| 2026 | 2027 | |
|---|---|---|
| Mindestlohn je Stunde | 13,90 € | 14,60 € |
| Minijob-Grenze | 603 € | 633 € |
| Übergangsbereich (Midijob) | 603,01 – 2.000 € | 633,01 – 2.000 € |
Nebenbei bemerkt: Die Obergrenze des Übergangsbereichs bleibt bei 2.000 € stehen – nur die Untergrenze wandert nach oben. Der Midijob-Bereich wird also jedes Jahr ein Stück schmaler.
Sicher ist auch: Die KV-Pauschale steigt kräftig
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (verkündet am 29. Juli 2026) ändert die pauschale Krankenversicherung für gewerbliche Minijobs ab dem 1. Januar 2027 grundlegend: Statt fester 13 % gilt künftig der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % plus der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz. Mit den Werten von 2026 (Ø-Zusatzbeitrag: 2,9 %) wären das 17,5 % – der verbindliche Satz für 2027 steht aber erst fest, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2027 im Herbst festgesetzt wird.
Das hat eine zweite, oft übersehene Konsequenz: Die KV-Pauschale ist damit kein fester Wert mehr, sondern ändert sich künftig jährlich mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Für Privathaushalte bleibt es übrigens bei 5 %.
Noch nicht beschlossen: Pauschsteuer 5 % und Pflegeversicherung auf Minijobs
Zwei weitere Verteuerungen stecken derzeit im Gesetzgebungsverfahren – beides sind Entwürfe, keine beschlossenen Regelungen:
- Pauschsteuer von 2 % auf 5 %: Der Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Bundesfinanzministerium, veröffentlicht am 18. August 2026) sieht die Anhebung des einheitlichen Pauschsteuersatzes nach § 40a Abs. 2 EStG vor. Der Beschluss soll noch vor dem Jahreswechsel fallen.
- Pflegeversicherung 3,6 % auf Minijob-Verdienste: Der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) würde erstmals einen PV-Beitrag auf geringfügige Beschäftigung einführen – als reine Arbeitgeberlast, das Entgelt des Minijobbers bliebe ungekürzt (in Privathaushalten 1,5 %). Wichtig zur Einordnung: Hier steht sogar der Kabinettsbeschluss noch aus; die Befassung wurde mehrfach verschoben.
Durchgerechnet: Was ein Minijobber an der Grenze 2027 kostet
Wir rechnen mit einem Verdienst an der jeweiligen Grenze, für 2027 in zwei Szenarien – einmal nur mit verkündetem Recht, einmal inklusive der beiden Entwürfe. Die 2026er Werte stammen aus dem Lohnica-Rechenkern; die 2027er Spalten sind Szenariorechnungen auf Basis der genannten Rechtsstände – in den Rechenkern übernehmen wir neue Werte erst, wenn sie verkündet sind. Umlagen U1/U2 und Insolvenzgeldumlage werden erst im Herbst festgesetzt; wir setzen sie mit den heutigen Sätzen an.
| Position | 2026 (603 €) | 2027 verkündet (633 €) | 2027 inkl. Entwürfe (633 €) |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung pauschal | 13 % · 78,39 € | 17,5 %* · 110,77 € | 17,5 %* · 110,77 € |
| Rentenversicherung pauschal | 15 % · 90,45 € | 15 % · 94,95 € | 15 % · 94,95 € |
| Pauschsteuer | 2 % · 12,06 € | 2 % · 12,66 € | 5 % · 31,65 € |
| Pflegeversicherung | – | – | 3,6 % · 22,79 € |
| U1, U2, Insolvenzgeld | 7,05 € | 7,40 € | 7,40 € |
| Abgaben gesamt | 187,95 € | 225,78 € | 267,56 € |
| Arbeitgeberkosten/Monat | 790,95 € | 858,78 € | 900,56 € |
| Aufschlag auf den Verdienst | 31,2 % | 35,7 % | 42,3 % |
| Arbeitgeberkosten/Jahr | 9.491 € | 10.305 € | 10.807 € |
* Rechnung mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz 2026; der Wert für 2027 wird im Herbst festgesetzt.
Die Kernaussage: Schon nach verkündetem Recht steigen die Jahreskosten eines Minijobbers an der Grenze um gut 800 €. Kommen beide Entwürfe wie vorgelegt, sind es rund 1.300 € – und der Abgabenaufschlag klettert von 31 % auf über 42 %. Zum Vergleich: Bei regulärer Beschäftigung liegt der Arbeitgeberaufschlag bei rund 24 % – der Abstand zwischen Minijob und regulärer Beschäftigung wächst also weiter. Was reguläre Gehälter den Arbeitgeber kosten, zeigt unsere Arbeitgeberkosten-Übersicht.
Was heißt das praktisch?
- Stundenzahl prüfen: Wer Minijobber heute nahe der Grenze beschäftigt, sollte die Verträge auf die neue Grenze anpassen – bei 14,60 € Mindestlohn entspricht die 633-€-Grenze etwa 43 Stunden im Monat.
- Budget 2027: Die Mehrkosten kommen fast vollständig beim Arbeitgeber an; für den Minijobber ändert sich am Auszahlungsbetrag nichts.
- Alternativen rechnen: Mit steigendem Pauschalen-Aufschlag wird der Midijob im Vergleich attraktiver. Ein Vergleich lohnt sich im Einzelfall – unser Brutto-Netto-Rechner rechnet beide Varianten mit tagesaktuellen Werten.
Rechtsstand dieses Beitrags: 8. September 2026. Verkündet: Mindestlohn 14,60 € (MiLoV5), KV-Pauschale nach GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Entwürfe: Pauschsteuer 5 % (Einkommensteuerreformgesetz 2027, Regierungsentwurf), PV auf Minijobs (PNOG, Referentenentwurf). Noch offen: durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2027, Umlagesätze 2027. Wir aktualisieren den Beitrag, sobald sich der Rechtsstand ändert.