Marius Kreis

Minijob 2027: Das ändert sich

Mindestlohn 14,60 €, neue Verdienstgrenze, höhere KV-Pauschale – und zwei Gesetzentwürfe, die Minijobs weiter verteuern würden. Wir rechnen durch, was ein Minijob 2027 kostet, und ordnen ein, was davon schon beschlossen ist.

Ein Minijobber an der Verdienstgrenze kostet den Arbeitgeber heute 790,95 € im Monat – 603 € Verdienst plus 187,95 € Pauschalabgaben, ein Aufschlag von 31,2 %. Wie sich diese Rechnung zusammensetzt, zeigt unsere Arbeitgeberkosten-Seite zum Minijob mit tagesaktuellen Werten aus dem Rechenkern.

2027 verschiebt sich diese Rechnung an mehreren Stellen gleichzeitig. Ein Teil davon ist verkündetes Recht, ein Teil steckt noch im Gesetzgebungsverfahren – wir trennen das in diesem Beitrag ausdrücklich, denn für die Planung macht es einen Unterschied, worauf man sich schon verlassen kann.

Sicher ist: Die Grenze steigt auf 633 €

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 € pro Stunde (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, verkündet). Weil die Minijob-Grenze seit Oktober 2022 dynamisch am Mindestlohn hängt (§ 8 Abs. 1a SGB IV: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet), steigt sie automatisch mit:

20262027
Mindestlohn je Stunde13,90 €14,60 €
Minijob-Grenze603 €633 €
Übergangsbereich (Midijob)603,01 – 2.000 €633,01 – 2.000 €

Nebenbei bemerkt: Die Obergrenze des Übergangsbereichs bleibt bei 2.000 € stehen – nur die Untergrenze wandert nach oben. Der Midijob-Bereich wird also jedes Jahr ein Stück schmaler.

Sicher ist auch: Die KV-Pauschale steigt kräftig

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (verkündet am 29. Juli 2026) ändert die pauschale Krankenversicherung für gewerbliche Minijobs ab dem 1. Januar 2027 grundlegend: Statt fester 13 % gilt künftig der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % plus der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz. Mit den Werten von 2026 (Ø-Zusatzbeitrag: 2,9 %) wären das 17,5 % – der verbindliche Satz für 2027 steht aber erst fest, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2027 im Herbst festgesetzt wird.

Das hat eine zweite, oft übersehene Konsequenz: Die KV-Pauschale ist damit kein fester Wert mehr, sondern ändert sich künftig jährlich mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Für Privathaushalte bleibt es übrigens bei 5 %.

Noch nicht beschlossen: Pauschsteuer 5 % und Pflegeversicherung auf Minijobs

Zwei weitere Verteuerungen stecken derzeit im Gesetzgebungsverfahren – beides sind Entwürfe, keine beschlossenen Regelungen:

  • Pauschsteuer von 2 % auf 5 %: Der Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Bundesfinanzministerium, veröffentlicht am 18. August 2026) sieht die Anhebung des einheitlichen Pauschsteuersatzes nach § 40a Abs. 2 EStG vor. Der Beschluss soll noch vor dem Jahreswechsel fallen.
  • Pflegeversicherung 3,6 % auf Minijob-Verdienste: Der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) würde erstmals einen PV-Beitrag auf geringfügige Beschäftigung einführen – als reine Arbeitgeberlast, das Entgelt des Minijobbers bliebe ungekürzt (in Privathaushalten 1,5 %). Wichtig zur Einordnung: Hier steht sogar der Kabinettsbeschluss noch aus; die Befassung wurde mehrfach verschoben.

Durchgerechnet: Was ein Minijobber an der Grenze 2027 kostet

Wir rechnen mit einem Verdienst an der jeweiligen Grenze, für 2027 in zwei Szenarien – einmal nur mit verkündetem Recht, einmal inklusive der beiden Entwürfe. Die 2026er Werte stammen aus dem Lohnica-Rechenkern; die 2027er Spalten sind Szenariorechnungen auf Basis der genannten Rechtsstände – in den Rechenkern übernehmen wir neue Werte erst, wenn sie verkündet sind. Umlagen U1/U2 und Insolvenzgeldumlage werden erst im Herbst festgesetzt; wir setzen sie mit den heutigen Sätzen an.

Position2026 (603 €)2027 verkündet (633 €)2027 inkl. Entwürfe (633 €)
Krankenversicherung pauschal13 % · 78,39 €17,5 %* · 110,77 €17,5 %* · 110,77 €
Rentenversicherung pauschal15 % · 90,45 €15 % · 94,95 €15 % · 94,95 €
Pauschsteuer2 % · 12,06 €2 % · 12,66 €5 % · 31,65 €
Pflegeversicherung3,6 % · 22,79 €
U1, U2, Insolvenzgeld7,05 €7,40 €7,40 €
Abgaben gesamt187,95 €225,78 €267,56 €
Arbeitgeberkosten/Monat790,95 €858,78 €900,56 €
Aufschlag auf den Verdienst31,2 %35,7 %42,3 %
Arbeitgeberkosten/Jahr9.491 €10.305 €10.807 €

* Rechnung mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz 2026; der Wert für 2027 wird im Herbst festgesetzt.

Die Kernaussage: Schon nach verkündetem Recht steigen die Jahreskosten eines Minijobbers an der Grenze um gut 800 €. Kommen beide Entwürfe wie vorgelegt, sind es rund 1.300 € – und der Abgabenaufschlag klettert von 31 % auf über 42 %. Zum Vergleich: Bei regulärer Beschäftigung liegt der Arbeitgeberaufschlag bei rund 24 % – der Abstand zwischen Minijob und regulärer Beschäftigung wächst also weiter. Was reguläre Gehälter den Arbeitgeber kosten, zeigt unsere Arbeitgeberkosten-Übersicht.

Was heißt das praktisch?

  • Stundenzahl prüfen: Wer Minijobber heute nahe der Grenze beschäftigt, sollte die Verträge auf die neue Grenze anpassen – bei 14,60 € Mindestlohn entspricht die 633-€-Grenze etwa 43 Stunden im Monat.
  • Budget 2027: Die Mehrkosten kommen fast vollständig beim Arbeitgeber an; für den Minijobber ändert sich am Auszahlungsbetrag nichts.
  • Alternativen rechnen: Mit steigendem Pauschalen-Aufschlag wird der Midijob im Vergleich attraktiver. Ein Vergleich lohnt sich im Einzelfall – unser Brutto-Netto-Rechner rechnet beide Varianten mit tagesaktuellen Werten.

Rechtsstand dieses Beitrags: 8. September 2026. Verkündet: Mindestlohn 14,60 € (MiLoV5), KV-Pauschale nach GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Entwürfe: Pauschsteuer 5 % (Einkommensteuerreformgesetz 2027, Regierungsentwurf), PV auf Minijobs (PNOG, Referentenentwurf). Noch offen: durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2027, Umlagesätze 2027. Wir aktualisieren den Beitrag, sobald sich der Rechtsstand ändert.

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Alle Zahlen in unseren Beiträgen stammen aus dem Lohnica-Rechenkern – dem gleichen, der hinter dem Rechner und der API steht.