Arbeitgeberkosten

Was kostet ein Minijobber? Arbeitgeberkosten 2026

Netto beim Mitarbeiter (St.-Kl. 1): 603,00 €

Arbeitgeberkosten pro Monat
790,95 €
+31,2 % auf das Brutto
Jahreskosten9.491,40 €
Stand: 08.09.2026

Ein Minijobber an der Verdienstgrenze von 603 € kostet den Arbeitgeber 2026 insgesamt 790,95 € im Monat – ein Aufschlag von 31,2 %. Beim Minijob zahlt der Arbeitgeber Pauschalabgaben: 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung und 2 % Pauschalsteuer, dazu die Umlagen U1/U2 und die Insolvenzgeldumlage. Der Minijobber erhält sein Brutto ungekürzt ausgezahlt, sofern er sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt.

Im Vorjahr (2025) lagen die Arbeitgeberkosten bei 792,76 € – eine Veränderung um −1,81 € pro Monat.

Aufschlüsselung der Arbeitgeberkosten

So setzen sich die Pauschalabgaben beim Minijob zusammen:

PositionSatzBetrag/Monat
Bruttogehalt603,00 €
Krankenversicherung (pauschal)13 %78,39 €
Rentenversicherung (pauschal)15 %90,45 €
Pauschalsteuer2 %12,06 €
Umlage U1 (Krankheit)0,8 %4,82 €
Umlage U2 (Mutterschaft)0,2 %1,33 €
Insolvenzgeldumlage0,2 %0,90 €
Arbeitgeberkosten gesamt +31,2 % 790,95 €

Referenzannahmen: gesetzlich pflichtversichert (Techniker Krankenkasse), Steuerklasse 1, keine Kinder, keine Kirchensteuer, Stand Januar 2026. Die Arbeitgeberkosten selbst hängen nicht von der Steuerklasse ab; U1/U2 variieren je nach Krankenkasse und gewähltem Erstattungssatz.

Lohnkosten per API berechnen

Brutto zu Lohnkosten, Netto zu Brutto oder Budget zu Gehalt: Der Rechenkern hinter dieser Seite steht als API bereit – mit U1/U2 je Krankenkasse, bAV und Firmenwagen.

Lohnkosten-Rechner: Vom Budget zum Gehalt

Umgekehrt gerechnet: Geben Sie Ihr Personalbudget vor – der Rechner ermittelt, welches Bruttogehalt und welches Netto sich daraus ergeben. Vorbelegt mit den Kosten dieser Seite, alle Parameter anpassbar.

Gehaltsrechner

FAQ

Häufige Fragen

An der Verdienstgrenze von 603 €: insgesamt 790,95 €. Der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben von rund 31 % – 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschalsteuer plus Umlagen.