Netto beim Mitarbeiter (St.-Kl. 1): 603,00 €
Ein Minijobber an der Verdienstgrenze von 603 € kostet den Arbeitgeber 2026 insgesamt 790,95 € im Monat – ein Aufschlag von 31,2 %. Beim Minijob zahlt der Arbeitgeber Pauschalabgaben: 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung und 2 % Pauschalsteuer, dazu die Umlagen U1/U2 und die Insolvenzgeldumlage. Der Minijobber erhält sein Brutto ungekürzt ausgezahlt, sofern er sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt.
Im Vorjahr (2025) lagen die Arbeitgeberkosten bei 792,76 € – eine Veränderung um −1,81 € pro Monat.
So setzen sich die Pauschalabgaben beim Minijob zusammen:
| Position | Satz | Betrag/Monat |
|---|---|---|
| Bruttogehalt | – | 603,00 € |
| Krankenversicherung (pauschal) | 13 % | 78,39 € |
| Rentenversicherung (pauschal) | 15 % | 90,45 € |
| Pauschalsteuer | 2 % | 12,06 € |
| Umlage U1 (Krankheit) | 0,8 % | 4,82 € |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | 0,2 % | 1,33 € |
| Insolvenzgeldumlage | 0,2 % | 0,90 € |
| Arbeitgeberkosten gesamt | +31,2 % | 790,95 € |
Referenzannahmen: gesetzlich pflichtversichert (Techniker Krankenkasse), Steuerklasse 1, keine Kinder, keine Kirchensteuer, Stand Januar 2026. Die Arbeitgeberkosten selbst hängen nicht von der Steuerklasse ab; U1/U2 variieren je nach Krankenkasse und gewähltem Erstattungssatz.
Brutto zu Lohnkosten, Netto zu Brutto oder Budget zu Gehalt: Der Rechenkern hinter dieser Seite steht als API bereit – mit U1/U2 je Krankenkasse, bAV und Firmenwagen.
Umgekehrt gerechnet: Geben Sie Ihr Personalbudget vor – der Rechner ermittelt, welches Bruttogehalt und welches Netto sich daraus ergeben. Vorbelegt mit den Kosten dieser Seite, alle Parameter anpassbar.
An der Verdienstgrenze von 603 €: insgesamt 790,95 €. Der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben von rund 31 % – 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschalsteuer plus Umlagen.