Arbeitgeberkosten

Was kostet ein Minijobber? Arbeitgeberkosten 2026

Netto beim Mitarbeiter (St.-Kl. 1): 603,00 €

Arbeitgeberkosten pro Monat
790,95 €
+31,2 % auf das Brutto
Jahreskosten9.491,40 €
Stand: 22.10.2026

Ein Minijobber an der Verdienstgrenze von 603 € kostet den Arbeitgeber 2026 insgesamt 790,95 € im Monat – ein Aufschlag von 31,2 %. Beim Minijob zahlt der Arbeitgeber Pauschalabgaben: 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung und 2 % Pauschalsteuer, dazu die Umlagen U1/U2 und die Insolvenzgeldumlage. Der Minijobber erhält sein Brutto ungekürzt ausgezahlt, sofern er sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt.

Im Vorjahr (2025) lagen die Arbeitgeberkosten bei 792,76 € – eine Veränderung um −1,81 € pro Monat.

Aufschlüsselung der Arbeitgeberkosten

So setzen sich die Pauschalabgaben beim Minijob zusammen:

PositionSatzBetrag/Monat
Bruttogehalt–603,00 €
Krankenversicherung (pauschal)13 %78,39 €
Rentenversicherung (pauschal)15 %90,45 €
Pauschalsteuer2 %12,06 €
Umlage U1 (Krankheit)0,8 %4,82 €
Umlage U2 (Mutterschaft)0,2 %1,33 €
Insolvenzgeldumlage0,2 %0,90 €
Arbeitgeberkosten gesamt +31,2 % 790,95 €

Referenzannahmen: gesetzlich pflichtversichert (Techniker Krankenkasse), Steuerklasse 1, keine Kinder, keine Kirchensteuer, Stand Januar 2026. Die Arbeitgeberkosten selbst hängen nicht von der Steuerklasse ab; U1/U2 variieren je nach Krankenkasse und gewähltem Erstattungssatz.

Lohnkosten per API berechnen

Brutto zu Lohnkosten, Netto zu Brutto oder Budget zu Gehalt: Der Rechenkern hinter dieser Seite steht als API bereit – mit U1/U2 je Krankenkasse, bAV und Firmenwagen.

Lohnkosten-Rechner: Vom Budget zum Gehalt

Umgekehrt gerechnet: Geben Sie Ihr Personalbudget vor – der Rechner ermittelt, welches Bruttogehalt und welches Netto sich daraus ergeben. Vorbelegt mit den Kosten dieser Seite, alle Parameter anpassbar.

Gehaltsrechner

Von den Arbeitgeberkosten zur Abrechnung

Arbeitgeberkosten sind das Ergebnis einer vollständigen Abrechnung: Beiträge, Umlagen, Lohnarten und die Meldungen dazu.

FAQ

Häufige Fragen

An der Verdienstgrenze von 603 €: insgesamt 790,95 €. Der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben von rund 31 % – 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschalsteuer plus Umlagen.