Tagesaktuelle Zusatzbeiträge, komplette Historie seit 2022 und angekündigte Änderungen – direkt aus der Lohnica API.
Jede gesetzliche Krankenkasse erhebt neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Er wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Beschäftigten getragen und ändert sich meist zum Jahreswechsel. Über die 97 hier gelisteten Kassen liegt der Durchschnitt aktuell bei 3,37 % (Stand 04.09.2026).
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist gesetzlich festgelegt (§ 241 und § 243 SGB V): Der allgemeine Satz von 14,6 % gilt für Mitglieder mit Anspruch auf Krankengeld, der ermäßigte Satz von 14,0 % für Mitglieder ohne Krankengeld-Anspruch – etwa bestimmte Selbstständige. Beide Sätze sind seit 2015 unverändert; der kassenindividuelle Zusatzbeitrag kommt jeweils hinzu und macht den eigentlichen Unterschied zwischen den Kassen aus.
| Zeitraum | Allgemeiner Beitragssatz | Ermäßigter Beitragssatz |
|---|---|---|
| seit 01.01.2015 | 14,6 % | 14,0 % |
| 2011 – 2014 | 15,5 % | 14,9 % |
Seit 2015 wird der Zusatzbeitrag prozentual vom Einkommen erhoben und je zur Hälfte von Arbeitgeber und Beschäftigten getragen; zuvor gab es pauschale Zusatzbeiträge in Euro.
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