Was hineingehört, welche Fristen gelten und in welcher Reihenfolge die Schritte kommen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, bei jeder Zahlung eine Entgeltbescheinigung in Textform zu erteilen. Was darin stehen muss, regelt die Entgeltbescheinigungsverordnung: Angaben zu Arbeitgeber und Beschäftigtem, der Abrechnungszeitraum, die einzelnen Brutto-Bestandteile, die Abzüge getrennt nach Steuern und Sozialversicherung sowie der Auszahlungsbetrag. Dazu kommen die Merkmale, aus denen sich die Abzüge ergeben, etwa Steuerklasse, Kinderfreibeträge und die Krankenkasse mit ihrem Zusatzbeitrag.
| Schritt | Was dabei passiert |
|---|---|
| 1. Stammdaten prüfen | Eintritte, Austritte, Änderungen bei Steuerklasse, Krankenkasse, Anschrift oder Bankverbindung einpflegen. Fehler hier pflanzen sich durch die gesamte Abrechnung fort. |
| 2. Bewegungsdaten erfassen | Arbeitsstunden, Zuschläge, Einmalzahlungen, Sachbezüge, Fehlzeiten. Alles, was sich Monat für Monat ändert. |
| 3. Abrechnung rechnen | Aus Brutto werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ermittelt. Die Software zieht dafür die aktuellen Rechengrößen und den Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse heran. |
| 4. Ergebnis prüfen | Auffällige Abweichungen zum Vormonat klären, bevor gemeldet und gezahlt wird. Eine Probeabrechnung hilft, Fehler vor dem Echtlauf zu finden. |
| 5. Melden und zahlen | Beitragsnachweise an die Krankenkassen, Lohnsteuer-Anmeldung an das Finanzamt, DEÜV-Meldungen bei Eintritt, Austritt und Änderungen. Danach Auszahlung und Beitragszahlung. |
| 6. Dokumente bereitstellen und aufbewahren | Entgeltbescheinigung an die Beschäftigten, Unterlagen für die Prüfungen durch Rentenversicherung und Finanzamt archivieren. |
Selbst abrechnen lohnt sich, wenn das Fachwissen im Haus ist und die Abrechnung nah am Betrieb bleiben soll. Änderungen lassen sich sofort umsetzen, Rückfragen klären sich intern, und die Daten bleiben im eigenen Zugriff. Voraussetzung ist eine Software, die die Rechenlogik und die Meldungen zuverlässig abbildet, denn die fachliche Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber.
Wer abgibt, verlagert den Aufwand, nicht die Verantwortung. Auch dann müssen Stammdaten stimmen und Fristen eingehalten werden.
Brutto-Netto, Netto-Brutto, Arbeitgeberkosten und Probeabrechnungen laufen heute mit tagesaktuellen Beitragssätzen aller gesetzlichen Krankenkassen. Der Echtbetrieb mit elektronischen Meldungen zur Sozialversicherung startet 2027 nach Abschluss der ITSG-Systemuntersuchung. Bis dahin können Sie parallel rechnen und vergleichen; wer auf der Warteliste steht, bekommt den Zugang zuerst.
Ja. Es gibt keine Pflicht, die Abrechnung an einen Steuerberater oder Dienstleister zu geben. Nötig sind Fachwissen, eine geeignete Software und die Bereitschaft, Fristen und Meldepflichten einzuhalten. Die fachliche Verantwortung liegt ohnehin beim Arbeitgeber, auch wenn er abgibt.