Anleitung

Lohnabrechnung erstellen

Was hineingehört, welche Fristen gelten und in welcher Reihenfolge die Schritte kommen.

Was in eine Lohnabrechnung gehört

Arbeitgeber sind verpflichtet, bei jeder Zahlung eine Entgeltbescheinigung in Textform zu erteilen. Was darin stehen muss, regelt die Entgeltbescheinigungsverordnung: Angaben zu Arbeitgeber und Beschäftigtem, der Abrechnungszeitraum, die einzelnen Brutto-Bestandteile, die Abzüge getrennt nach Steuern und Sozialversicherung sowie der Auszahlungsbetrag. Dazu kommen die Merkmale, aus denen sich die Abzüge ergeben, etwa Steuerklasse, Kinderfreibeträge und die Krankenkasse mit ihrem Zusatzbeitrag.

Die Schritte in der Reihenfolge

SchrittWas dabei passiert
1. Stammdaten prüfenEintritte, Austritte, Änderungen bei Steuerklasse, Krankenkasse, Anschrift oder Bankverbindung einpflegen. Fehler hier pflanzen sich durch die gesamte Abrechnung fort.
2. Bewegungsdaten erfassenArbeitsstunden, Zuschläge, Einmalzahlungen, Sachbezüge, Fehlzeiten. Alles, was sich Monat für Monat ändert.
3. Abrechnung rechnenAus Brutto werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ermittelt. Die Software zieht dafür die aktuellen Rechengrößen und den Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse heran.
4. Ergebnis prüfenAuffällige Abweichungen zum Vormonat klären, bevor gemeldet und gezahlt wird. Eine Probeabrechnung hilft, Fehler vor dem Echtlauf zu finden.
5. Melden und zahlenBeitragsnachweise an die Krankenkassen, Lohnsteuer-Anmeldung an das Finanzamt, DEÜV-Meldungen bei Eintritt, Austritt und Änderungen. Danach Auszahlung und Beitragszahlung.
6. Dokumente bereitstellen und aufbewahrenEntgeltbescheinigung an die Beschäftigten, Unterlagen für die Prüfungen durch Rentenversicherung und Finanzamt archivieren.

Selbst abrechnen oder abgeben?

Selbst abrechnen lohnt sich, wenn das Fachwissen im Haus ist und die Abrechnung nah am Betrieb bleiben soll. Änderungen lassen sich sofort umsetzen, Rückfragen klären sich intern, und die Daten bleiben im eigenen Zugriff. Voraussetzung ist eine Software, die die Rechenlogik und die Meldungen zuverlässig abbildet, denn die fachliche Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber.

Wer abgibt, verlagert den Aufwand, nicht die Verantwortung. Auch dann müssen Stammdaten stimmen und Fristen eingehalten werden.

Womit Lohnica heute hilft

Brutto-Netto, Netto-Brutto, Arbeitgeberkosten und Probeabrechnungen laufen heute mit tagesaktuellen Beitragssätzen aller gesetzlichen Krankenkassen. Der Echtbetrieb mit elektronischen Meldungen zur Sozialversicherung startet 2027 nach Abschluss der ITSG-Systemuntersuchung. Bis dahin können Sie parallel rechnen und vergleichen; wer auf der Warteliste steht, bekommt den Zugang zuerst.

FAQ

Häufige Fragen

Ja. Es gibt keine Pflicht, die Abrechnung an einen Steuerberater oder Dienstleister zu geben. Nötig sind Fachwissen, eine geeignete Software und die Bereitschaft, Fristen und Meldepflichten einzuhalten. Die fachliche Verantwortung liegt ohnehin beim Arbeitgeber, auch wenn er abgibt.