Vom Bruttogehalt zum Netto, mit tagesaktuellen Beitragssätzen
Sie wollen diese Berechnung in Ihrer eigenen Anwendung? Die API mit Beispielen und JSON-Ansicht steht auf brutto-netto-api.de
Zwischen Brutto und Netto liegen zwei Blöcke: Steuern und Sozialversicherung. Die Steuern trägt allein die beschäftigte Person, die Sozialversicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
| Abzug | Wer trägt ihn |
|---|---|
| Lohnsteuer | Arbeitnehmer, abhängig von Steuerklasse und Freibeträgen |
| Solidaritätszuschlag | Arbeitnehmer, erst oberhalb einer Freigrenze |
| Kirchensteuer | Arbeitnehmer, nur bei Kirchenmitgliedschaft, Satz je Bundesland |
| Krankenversicherung | je zur Hälfte – inklusive des kassenindividuellen Zusatzbeitrags |
| Pflegeversicherung | je zur Hälfte, mit Zuschlag für Kinderlose und Abschlägen ab zwei Kindern |
| Rentenversicherung | je zur Hälfte |
| Arbeitslosenversicherung | je zur Hälfte |
Der Rechner oben setzt alle Sätze tagesaktuell ein – die konkreten Beträge stehen in der Aufschlüsselung des Ergebnisses.
Der häufigste Grund ist der Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Ihn legt jede Kasse selbst fest, er reicht derzeit von unter 2 % bis über 4 % und kann unterjährig geändert werden. Rechner, die mit einem Durchschnittswert arbeiten, liegen deshalb systematisch daneben. Dieser Rechner nutzt den tagesaktuellen Satz Ihrer Kasse.
Zusatzbeiträge aller Krankenkassen ansehen →Vom Bruttogehalt gehen zuerst die Steuern ab – Lohnsteuer nach Steuerklasse, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Dazu kommen die Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Was übrig bleibt, ist das Netto. Die Beitragsbemessungsgrenzen deckeln die Sozialabgaben nach oben.