Arbeitgeberkosten

Was kostet ein Mitarbeiter mit 6.000 € brutto? Arbeitgeberkosten 2026

Netto beim Mitarbeiter (St.-Kl. 1): 3.645,34 €

Arbeitgeberkosten pro Monat
7.404,52 €
+23,4 % auf das Brutto
Jahreskosten88.854,24 €
Stand: 08.09.2026

Ein Mitarbeiter mit 6.000 € brutto kostet den Arbeitgeber 2026 insgesamt 7.404,52 € im Monat – ein Aufschlag von 23,4 % auf das Bruttogehalt, also 88.854,24 € im Jahr. Der größte Posten sind die Arbeitgeberanteile zur Renten- und Krankenversicherung; dazu kommen Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die Umlagen U1/U2 und die Insolvenzgeldumlage.

Im Vorjahr (2025) lagen die Arbeitgeberkosten bei 7.384,57 € – eine Veränderung um +19,95 € pro Monat.

Aufschlüsselung der Arbeitgeberkosten

So setzen sich die Lohnnebenkosten bei 6.000 € brutto zusammen:

PositionSatzBetrag/Monat
Bruttogehalt6.000,00 €
Krankenversicherung (AG-Anteil)8,6 %502,49 €
Pflegeversicherung (AG-Anteil)1,8 %104,63 €
Rentenversicherung (AG-Anteil)9,3 %558,00 €
Arbeitslosenversicherung (AG-Anteil)1,3 %78,00 €
Umlage U1 (Krankheit)2,1 %126,00 €
Umlage U2 (Mutterschaft)0,4 %26,40 €
Insolvenzgeldumlage0,2 %9,00 €
Arbeitgeberkosten gesamt +23,4 % 7.404,52 €

Referenzannahmen: gesetzlich pflichtversichert (Techniker Krankenkasse), Steuerklasse 1, keine Kinder, keine Kirchensteuer, Stand Januar 2026. Die Arbeitgeberkosten selbst hängen nicht von der Steuerklasse ab; U1/U2 variieren je nach Krankenkasse und gewähltem Erstattungssatz.

Lohnkosten per API berechnen

Brutto zu Lohnkosten, Netto zu Brutto oder Budget zu Gehalt: Der Rechenkern hinter dieser Seite steht als API bereit – mit U1/U2 je Krankenkasse, bAV und Firmenwagen.

Was kostet eine Gehaltserhöhung?

Für die Gehaltsplanung entscheidend: Eine Erhöhung kostet den Arbeitgeber immer mehr als den Erhöhungsbetrag – und beim Mitarbeiter kommt netto nur ein Teil an. Ausgehend von 6.000 € brutto:

ErhöhungAG-Kosten neuMehrkosten AGDavon netto beim AN
+100,00 €7.517,81 € +113,29 € +55,40 €
+250,00 €7.687,75 € +283,23 € +137,66 €
+500,00 €7.970,97 € +566,45 € +273,25 €

Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen sinken die Grenzkosten: Auf Gehaltsteile über der BBG fallen keine Sozialversicherungsbeiträge mehr an.

Lohnkosten-Rechner: Vom Budget zum Gehalt

Umgekehrt gerechnet: Geben Sie Ihr Personalbudget vor – der Rechner ermittelt, welches Bruttogehalt und welches Netto sich daraus ergeben. Vorbelegt mit den Kosten dieser Seite, alle Parameter anpassbar.

Gehaltsrechner

FAQ

Häufige Fragen

Insgesamt 7.404,52 €: das Bruttogehalt von 6.000 € plus 1.404,52 € Arbeitgeberanteile – Sozialversicherung, Umlagen U1/U2 und Insolvenzgeldumlage. Das entspricht einem Aufschlag von 23,4 % auf das Brutto.