Arbeitgeberkosten

Was kostet ein Mitarbeiter mit 5.500 € brutto? Arbeitgeberkosten 2026

Netto beim Mitarbeiter (St.-Kl. 1): 3.386,19 €

Arbeitgeberkosten pro Monat
6.805,43 €
+23,7 % auf das Brutto
Jahreskosten81.665,16 €
Stand: 08.09.2026

Ein Mitarbeiter mit 5.500 € brutto kostet den Arbeitgeber 2026 insgesamt 6.805,43 € im Monat – ein Aufschlag von 23,7 % auf das Bruttogehalt, also 81.665,16 € im Jahr. Der größte Posten sind die Arbeitgeberanteile zur Renten- und Krankenversicherung; dazu kommen Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die Umlagen U1/U2 und die Insolvenzgeldumlage.

Im Vorjahr (2025) lagen die Arbeitgeberkosten bei 6.815,33 € – eine Veränderung um −9,90 € pro Monat.

Aufschlüsselung der Arbeitgeberkosten

So setzen sich die Lohnnebenkosten bei 5.500 € brutto zusammen:

PositionSatzBetrag/Monat
Bruttogehalt5.500,00 €
Krankenversicherung (AG-Anteil)8,6 %475,48 €
Pflegeversicherung (AG-Anteil)1,8 %99,00 €
Rentenversicherung (AG-Anteil)9,3 %511,50 €
Arbeitslosenversicherung (AG-Anteil)1,3 %71,50 €
Umlage U1 (Krankheit)2,1 %115,50 €
Umlage U2 (Mutterschaft)0,4 %24,20 €
Insolvenzgeldumlage0,2 %8,25 €
Arbeitgeberkosten gesamt +23,7 % 6.805,43 €

Referenzannahmen: gesetzlich pflichtversichert (Techniker Krankenkasse), Steuerklasse 1, keine Kinder, keine Kirchensteuer, Stand Januar 2026. Die Arbeitgeberkosten selbst hängen nicht von der Steuerklasse ab; U1/U2 variieren je nach Krankenkasse und gewähltem Erstattungssatz.

Lohnkosten per API berechnen

Brutto zu Lohnkosten, Netto zu Brutto oder Budget zu Gehalt: Der Rechenkern hinter dieser Seite steht als API bereit – mit U1/U2 je Krankenkasse, bAV und Firmenwagen.

Was kostet eine Gehaltserhöhung?

Für die Gehaltsplanung entscheidend: Eine Erhöhung kostet den Arbeitgeber immer mehr als den Erhöhungsbetrag – und beim Mitarbeiter kommt netto nur ein Teil an. Ausgehend von 5.500 € brutto:

ErhöhungAG-Kosten neuMehrkosten AGDavon netto beim AN
+100,00 €6.929,16 € +123,73 € +49,78 €
+250,00 €7.114,77 € +309,34 € +123,89 €
+500,00 €7.404,52 € +599,09 € +259,15 €

Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen sinken die Grenzkosten: Auf Gehaltsteile über der BBG fallen keine Sozialversicherungsbeiträge mehr an.

Lohnkosten-Rechner: Vom Budget zum Gehalt

Umgekehrt gerechnet: Geben Sie Ihr Personalbudget vor – der Rechner ermittelt, welches Bruttogehalt und welches Netto sich daraus ergeben. Vorbelegt mit den Kosten dieser Seite, alle Parameter anpassbar.

Gehaltsrechner

FAQ

Häufige Fragen

Insgesamt 6.805,43 €: das Bruttogehalt von 5.500 € plus 1.305,43 € Arbeitgeberanteile – Sozialversicherung, Umlagen U1/U2 und Insolvenzgeldumlage. Das entspricht einem Aufschlag von 23,7 % auf das Brutto.