Netto beim Mitarbeiter (St.-Kl. 1): 1.152,01 €
Ein Mitarbeiter mit 1.400 € brutto kostet den Arbeitgeber 2026 insgesamt 1.747,58 € im Monat – ein Aufschlag von 24,8 % auf das Bruttogehalt, also 20.970,96 € im Jahr. Der größte Posten sind die Arbeitgeberanteile zur Renten- und Krankenversicherung; dazu kommen Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die Umlagen U1/U2 und die Insolvenzgeldumlage.
Im Vorjahr (2025) lagen die Arbeitgeberkosten bei 1.748,77 € – eine Veränderung um −1,19 € pro Monat.
Dieses Gehalt liegt im Übergangsbereich (Midijob): Der Mitarbeiter zahlt reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, der Arbeitgeber die regulären Anteile.
So setzen sich die Lohnnebenkosten bei 1.400 € brutto zusammen:
| Position | Satz | Betrag/Monat |
|---|---|---|
| Bruttogehalt | – | 1.400,00 € |
| Krankenversicherung (AG-Anteil) | 8,6 % | 128,28 € |
| Pflegeversicherung (AG-Anteil) | 1,8 % | 26,70 € |
| Rentenversicherung (AG-Anteil) | 9,3 % | 138,01 € |
| Arbeitslosenversicherung (AG-Anteil) | 1,3 % | 19,29 € |
| Umlage U1 (Krankheit) | 2,1 % | 27,56 € |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | 0,4 % | 5,77 € |
| Insolvenzgeldumlage | 0,2 % | 1,97 € |
| Arbeitgeberkosten gesamt | +24,8 % | 1.747,58 € |
Referenzannahmen: gesetzlich pflichtversichert (Techniker Krankenkasse), Steuerklasse 1, keine Kinder, keine Kirchensteuer, Stand Januar 2026. Die Arbeitgeberkosten selbst hängen nicht von der Steuerklasse ab; U1/U2 variieren je nach Krankenkasse und gewähltem Erstattungssatz.
Brutto zu Lohnkosten, Netto zu Brutto oder Budget zu Gehalt: Der Rechenkern hinter dieser Seite steht als API bereit – mit U1/U2 je Krankenkasse, bAV und Firmenwagen.
Für die Gehaltsplanung entscheidend: Eine Erhöhung kostet den Arbeitgeber immer mehr als den Erhöhungsbetrag – und beim Mitarbeiter kommt netto nur ein Teil an. Ausgehend von 1.400 € brutto:
| Erhöhung | AG-Kosten neu | Mehrkosten AG | Davon netto beim AN |
|---|---|---|---|
| +100,00 € | 1.868,75 € | +121,17 € | +59,67 € |
| +250,00 € | 2.050,57 € | +302,99 € | +143,37 € |
| +500,00 € | 2.353,51 € | +605,93 € | +275,91 € |
Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen sinken die Grenzkosten: Auf Gehaltsteile über der BBG fallen keine Sozialversicherungsbeiträge mehr an.
Umgekehrt gerechnet: Geben Sie Ihr Personalbudget vor – der Rechner ermittelt, welches Bruttogehalt und welches Netto sich daraus ergeben. Vorbelegt mit den Kosten dieser Seite, alle Parameter anpassbar.
Insgesamt 1.747,58 €: das Bruttogehalt von 1.400 € plus 347,58 € Arbeitgeberanteile – Sozialversicherung, Umlagen U1/U2 und Insolvenzgeldumlage. Das entspricht einem Aufschlag von 24,8 % auf das Brutto.