Netto beim Mitarbeiter (St.-Kl. 1): 1.013,63 €
Ein Mitarbeiter mit 1.200 € brutto kostet den Arbeitgeber 2026 insgesamt 1.505,21 € im Monat – ein Aufschlag von 25,4 % auf das Bruttogehalt, also 18.062,52 € im Jahr. Der größte Posten sind die Arbeitgeberanteile zur Renten- und Krankenversicherung; dazu kommen Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die Umlagen U1/U2 und die Insolvenzgeldumlage.
Im Vorjahr (2025) lagen die Arbeitgeberkosten bei 1.505,62 € – eine Veränderung um −0,41 € pro Monat.
Dieses Gehalt liegt im Übergangsbereich (Midijob): Der Mitarbeiter zahlt reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, der Arbeitgeber die regulären Anteile.
So setzen sich die Lohnnebenkosten bei 1.200 € brutto zusammen:
| Position | Satz | Betrag/Monat |
|---|---|---|
| Bruttogehalt | – | 1.200,00 € |
| Krankenversicherung (AG-Anteil) | 8,6 % | 113,41 € |
| Pflegeversicherung (AG-Anteil) | 1,8 % | 23,62 € |
| Rentenversicherung (AG-Anteil) | 9,3 % | 121,99 € |
| Arbeitslosenversicherung (AG-Anteil) | 1,3 % | 17,05 € |
| Umlage U1 (Krankheit) | 2,1 % | 22,75 € |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | 0,4 % | 4,77 € |
| Insolvenzgeldumlage | 0,2 % | 1,62 € |
| Arbeitgeberkosten gesamt | +25,4 % | 1.505,21 € |
Referenzannahmen: gesetzlich pflichtversichert (Techniker Krankenkasse), Steuerklasse 1, keine Kinder, keine Kirchensteuer, Stand Januar 2026. Die Arbeitgeberkosten selbst hängen nicht von der Steuerklasse ab; U1/U2 variieren je nach Krankenkasse und gewähltem Erstattungssatz.
Brutto zu Lohnkosten, Netto zu Brutto oder Budget zu Gehalt: Der Rechenkern hinter dieser Seite steht als API bereit – mit U1/U2 je Krankenkasse, bAV und Firmenwagen.
Für die Gehaltsplanung entscheidend: Eine Erhöhung kostet den Arbeitgeber immer mehr als den Erhöhungsbetrag – und beim Mitarbeiter kommt netto nur ein Teil an. Ausgehend von 1.200 € brutto:
| Erhöhung | AG-Kosten neu | Mehrkosten AG | Davon netto beim AN |
|---|---|---|---|
| +100,00 € | 1.626,39 € | +121,18 € | +69,19 € |
| +250,00 € | 1.808,17 € | +302,96 € | +169,80 € |
| +500,00 € | 2.111,13 € | +605,92 € | +309,00 € |
Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen sinken die Grenzkosten: Auf Gehaltsteile über der BBG fallen keine Sozialversicherungsbeiträge mehr an.
Umgekehrt gerechnet: Geben Sie Ihr Personalbudget vor – der Rechner ermittelt, welches Bruttogehalt und welches Netto sich daraus ergeben. Vorbelegt mit den Kosten dieser Seite, alle Parameter anpassbar.
Insgesamt 1.505,21 €: das Bruttogehalt von 1.200 € plus 305,21 € Arbeitgeberanteile – Sozialversicherung, Umlagen U1/U2 und Insolvenzgeldumlage. Das entspricht einem Aufschlag von 25,4 % auf das Brutto.