Netto beim Mitarbeiter (St.-Kl. 1): 1.375,90 €
Ein Mitarbeiter mit 1.800 € brutto kostet den Arbeitgeber 2026 insgesamt 2.232,33 € im Monat – ein Aufschlag von 24 % auf das Bruttogehalt, also 26.787,96 € im Jahr. Der größte Posten sind die Arbeitgeberanteile zur Renten- und Krankenversicherung; dazu kommen Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die Umlagen U1/U2 und die Insolvenzgeldumlage.
Im Vorjahr (2025) lagen die Arbeitgeberkosten bei 2.235,14 € – eine Veränderung um −2,81 € pro Monat.
Dieses Gehalt liegt im Übergangsbereich (Midijob): Der Mitarbeiter zahlt reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, der Arbeitgeber die regulären Anteile.
So setzen sich die Lohnnebenkosten bei 1.800 € brutto zusammen:
| Position | Satz | Betrag/Monat |
|---|---|---|
| Bruttogehalt | – | 1.800,00 € |
| Krankenversicherung (AG-Anteil) | 8,6 % | 158,03 € |
| Pflegeversicherung (AG-Anteil) | 1,8 % | 32,89 € |
| Rentenversicherung (AG-Anteil) | 9,3 % | 170,01 € |
| Arbeitslosenversicherung (AG-Anteil) | 1,3 % | 23,76 € |
| Umlage U1 (Krankheit) | 2,1 % | 37,19 € |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | 0,4 % | 7,79 € |
| Insolvenzgeldumlage | 0,2 % | 2,66 € |
| Arbeitgeberkosten gesamt | +24 % | 2.232,33 € |
Referenzannahmen: gesetzlich pflichtversichert (Techniker Krankenkasse), Steuerklasse 1, keine Kinder, keine Kirchensteuer, Stand Januar 2026. Die Arbeitgeberkosten selbst hängen nicht von der Steuerklasse ab; U1/U2 variieren je nach Krankenkasse und gewähltem Erstattungssatz.
Brutto zu Lohnkosten, Netto zu Brutto oder Budget zu Gehalt: Der Rechenkern hinter dieser Seite steht als API bereit – mit U1/U2 je Krankenkasse, bAV und Firmenwagen.
Für die Gehaltsplanung entscheidend: Eine Erhöhung kostet den Arbeitgeber immer mehr als den Erhöhungsbetrag – und beim Mitarbeiter kommt netto nur ein Teil an. Ausgehend von 1.800 € brutto:
| Erhöhung | AG-Kosten neu | Mehrkosten AG | Davon netto beim AN |
|---|---|---|---|
| +100,00 € | 2.353,51 € | +121,18 € | +52,02 € |
| +250,00 € | 2.536,57 € | +304,24 € | +132,05 € |
| +500,00 € | 2.845,91 € | +613,58 € | +278,76 € |
Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen sinken die Grenzkosten: Auf Gehaltsteile über der BBG fallen keine Sozialversicherungsbeiträge mehr an.
Umgekehrt gerechnet: Geben Sie Ihr Personalbudget vor – der Rechner ermittelt, welches Bruttogehalt und welches Netto sich daraus ergeben. Vorbelegt mit den Kosten dieser Seite, alle Parameter anpassbar.
Insgesamt 2.232,33 €: das Bruttogehalt von 1.800 € plus 432,33 € Arbeitgeberanteile – Sozialversicherung, Umlagen U1/U2 und Insolvenzgeldumlage. Das entspricht einem Aufschlag von 24 % auf das Brutto.